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   VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 49-IV-22   

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VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 49-IV-22 (https://dejure.org/2022,36706)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 08.12.2022 - 49-IV-22 (https://dejure.org/2022,36706)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 08. Dezember 2022 - 49-IV-22 (https://dejure.org/2022,36706)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Zuweisungsentscheidung eines Asylanten in andere Landesdirektion als der Vater mangels Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung

  • VerfGH Sachsen
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 48-IV-22
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 49-IV-22
    Er reiste gemeinsam mit den Beschwerdeführern im Vf. 48-IV-22 im März 2022 in die Bundesrepublik Deutschland ein.

    Er begehrt - ebenso wie seine Mutter und sein minderjähriger Bruder im Vf. 48-IV-22 - eine Zuweisung in den Landkreis Z. Der Beschwerdeführer erhob gegen den Zuweisungsbescheid der Landesdirektion Klage zum Verwaltungsgericht Dresden (4 K 1166/22) und beantragte dort gleichzeitig die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes.

    Der Beschwerdeführer rügt die Verletzung des Grundrechts auf Schutz der Familie gemäß Art. 22 SächsVerf sowie des Grundrechts auf ein gerechtes und zügiges Gerichtsverfahren gemäß Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf. Er habe trotz seiner Volljährigkeit aus Art. 22 SächsVerf ein Recht auf Schutz der bisher kontinuierlich bestehenden Familiengemeinschaft mit seinem minderjährigen Bruder und seiner Mutter, die im Vf. 48-IV-22 die Zusammenführung mit dem Vater des Beschwerdeführers begehren.

  • VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 112-IV-21
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 49-IV-22
    Hierzu muss er den Sachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. April 2022 - Vf. 112-IV-21 [HS]; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 110-IV-19 [HS]; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).

    Darüber hinaus sind die Sachentscheidungsvoraussetzungen darzulegen, soweit deren Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. April 2022 - Vf. 112-IV-21 [HS]; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 18-IV-10; Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 13-IV-10; st. Rspr.).

    (vgl. auch SächsVerfGH, Beschluss vom 28. April 2022 - Vf. 112-IV-21 [HS]; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 135-IV-15 [HS]; Beschluss vom 17. Juli 2014 - Vf. 40-IV-14 [HS]/Vf. 41-IV-14 [e.A.]).

  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 77-IV-18

    Unangreifbarkeit gerichtlicher Entscheidungen über die Zurückweisung von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 49-IV-22
    Hierauf können sich alle Verfahrensbeteiligten berufen, wobei die Gerichte das Verfahren so zu gestalten haben, dass alle Verfahrensbeteiligten auf seinen Gang und auf sein Ergebnis aktiv Einfluss nehmen können (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 11-IV-22; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; Beschluss vom 26. November 2009 - Vf. 110-IV-09 [HS]/Vf. 111-IV-09 [e.A.]; Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 62-IV-05).

    Die Subsumtionsvorgänge innerhalb des einfachen Rechts sind insoweit der Nachprüfung des Verfassungsgerichtshofes entzogen, als nicht Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 11-IV-22; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 110-IV-19 [HS]; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18 m.w.N.).

  • VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 11-IV-22
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 49-IV-22
    Hierauf können sich alle Verfahrensbeteiligten berufen, wobei die Gerichte das Verfahren so zu gestalten haben, dass alle Verfahrensbeteiligten auf seinen Gang und auf sein Ergebnis aktiv Einfluss nehmen können (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 11-IV-22; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; Beschluss vom 26. November 2009 - Vf. 110-IV-09 [HS]/Vf. 111-IV-09 [e.A.]; Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 62-IV-05).

    Die Subsumtionsvorgänge innerhalb des einfachen Rechts sind insoweit der Nachprüfung des Verfassungsgerichtshofes entzogen, als nicht Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 11-IV-22; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 110-IV-19 [HS]; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18 m.w.N.).

  • VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 110-IV-19

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidungen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 49-IV-22
    Hierzu muss er den Sachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. April 2022 - Vf. 112-IV-21 [HS]; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 110-IV-19 [HS]; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).

    Die Subsumtionsvorgänge innerhalb des einfachen Rechts sind insoweit der Nachprüfung des Verfassungsgerichtshofes entzogen, als nicht Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 11-IV-22; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 110-IV-19 [HS]; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18 m.w.N.).

  • VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 26-IV-22
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 49-IV-22
    Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, sich anhand hinzugezogener Akten den Lebenssachverhalt selbst zu erschließen, aus dem sich eine behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 26-IV-22; Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 86-IV-20; Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 100-IV-16; st. Rspr.).

    Da die Verfassungsbeschwerde gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG innerhalb der einmonatigen Beschwerdefrist nicht nur einzulegen, sondern auch zu begründen ist, müssen alle zur Substantiierung des Beschwerdevorbringens erforderlichen Unterlagen innerhalb der Frist eingegangen sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 26-IV-22; Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 23-IV-18; Beschluss vom 30. März 2012 - Vf. 164-IV-11 m.w.N.).

  • VerfGH Sachsen, 27.10.2005 - 62-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 49-IV-22
    Hierauf können sich alle Verfahrensbeteiligten berufen, wobei die Gerichte das Verfahren so zu gestalten haben, dass alle Verfahrensbeteiligten auf seinen Gang und auf sein Ergebnis aktiv Einfluss nehmen können (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 11-IV-22; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; Beschluss vom 26. November 2009 - Vf. 110-IV-09 [HS]/Vf. 111-IV-09 [e.A.]; Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 62-IV-05).
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 24-IV-22

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verpflichtung des Freistaates

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 49-IV-22
    aa) Das Gebot gerechter, fairer Verfahrensführung zählt zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Gerichtsverfahrens (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 24-IV-22 [HS]/Vf. 25-IV-22 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 26.11.2009 - 110-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 49-IV-22
    Hierauf können sich alle Verfahrensbeteiligten berufen, wobei die Gerichte das Verfahren so zu gestalten haben, dass alle Verfahrensbeteiligten auf seinen Gang und auf sein Ergebnis aktiv Einfluss nehmen können (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 11-IV-22; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; Beschluss vom 26. November 2009 - Vf. 110-IV-09 [HS]/Vf. 111-IV-09 [e.A.]; Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 62-IV-05).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 49-IV-22
    Hierzu muss er den Sachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. April 2022 - Vf. 112-IV-21 [HS]; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 110-IV-19 [HS]; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 18-IV-10
  • VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 13-IV-10
  • VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 100-IV-16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Haftfordauerentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 86-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 135-IV-15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 17.07.2014 - 40-IV-14
  • VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 23-IV-18

    Begründen der Verfassungsbeschwerde i.R.d. Frist; Darlegen der Möglichkeit einer

  • VerfGH Sachsen, 30.03.2012 - 164-IV-11
  • VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 48-IV-22
    Die Beschwerdeführerin zu 1) reiste gemeinsam mit ihrem minderjährigen Sohn, dem Beschwerdeführer zu 2), sowie ihrem volljährigen Sohn, dem Beschwerdeführer im Vf. 49-IV-22, im März 2022 in die Bundesrepublik Deutschland ein.
  • VerfGH Sachsen, 15.06.2023 - 25-IV-23

    Verwerfung der Verfassungsbeschwerde mangels substantiierter Darlegung der

    Darüber hinaus sind die Sachentscheidungsvoraussetzungen darzulegen, soweit deren Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 8. Dezember 2022 - Vf. 49-IV-22; Beschluss vom 28. April 2022 - Vf. 112-IV-21 [HS]; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 18-IV-10; st. Rspr.).
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